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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Reservierungen, Gruppenreservierungen und Veranstaltungen

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Tischreservierungen, Gruppenreservierungen und Veranstaltungen bei der Tacheles & Grünwälder GmbH.

Die Gruppenregelungen gelten unabhängig vom Anlass der Reservierung. Hierunter fallen insbesondere private und geschäftliche Gruppen, Junggesellenabschiede (JGA), Geburtstagsfeiern, Vereinsausflüge, Firmenveranstaltungen, Weihnachtsfeiern, Schul- und Reisegruppen, Stammtische sowie vergleichbare Gruppenreservierungen und Veranstaltungen.

Individuelle Vereinbarungen für eine konkrete Reservierung oder Veranstaltung haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Einbeziehung der AGB und Zustandekommen der Reservierung

Diese AGB werden Bestandteil der Reservierungsvereinbarung, wenn der Gast vor Abschluss der Reservierung auf ihre Geltung hingewiesen wurde, die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und ihrer Geltung zugestimmt hat.

Eine Reservierung gilt erst als verbindlich bestätigt, wenn sie von der Tacheles & Grünwälder GmbH oder über das von uns verwendete Reservierungssystem bestätigt wurde. Wird eine Anzahlung verlangt, gelten zusätzlich die Regelungen in Ziffer 7.

3. Normale Tischreservierungen bis 10 Personen

Reservierungen bis einschließlich 10 Personen gelten grundsätzlich als normale Tischreservierungen. Für die Reservierung benötigen wir einen Namen sowie eine erreichbare Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse. Änderungen der Personenzahl oder Stornierungen bitten wir möglichst frühzeitig mitzuteilen.

4. Gruppenreservierungen ab 11 Personen

Ab 11 Personen gilt eine Reservierung grundsätzlich als Gruppenreservierung. Dies gilt unabhängig vom Anlass.

Die Einstufung bedeutet nicht automatisch, dass ein Gruppenmenü bestellt werden muss. Abhängig von Gruppengröße, Auslastung, Veranstaltungstag, Küchenkapazit.t und den sonstigen betrieblichen Möglichkeiten können insbesondere angeboten werden: à la carte aus der regulären Speisekarte, eine reduzierte Speisekarte, eine vorherige Auswahl bestimmter Gerichte, ein Gruppenmenü oder ein individuell vereinbartes Speisenangebot.

Die jeweilige Form der Bewirtung wird im Vorfeld vereinbart oder in der Reservierungsbestätigung mitgeteilt. Ein Anspruch auf die vollständige reguläre Speisekarte besteht nicht, sofern vor Abschluss der Reservierung eine andere Bewirtungsform vereinbart wurde.

5. Verbindlicher Reservierungsweg ab 15 Personen

Gruppenreservierungen ab 15 Personen sind aus organisatorischen Gründen in Textform beziehungsweise elektronisch vorzunehmen. Zulässige Reservierungswege sind:

• per E-Mail an info@tacheles-freiburg.de
• über das Online-Reservierungstool auf unserer Webseite
• über die bei Google angebotene Reservierungsfunktion, sofern diese über unser angebundenes Reservierungssystem erfolgt

Eine ausschließlich telefonische oder mündliche Anfrage stellt noch keine verbindliche Reservierung dar. Maßgeblich ist unsere elektronische Reservierungsbestätigung beziehungsweise die Bestätigung des angebundenen Reservierungssystems.

6. Verbindliche Teilnehmerzahl und 10-%-Regel

Die endgültige Teilnehmerzahl ist spätestens 7 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Eine Reduzierung der zuletzt verbindlich gemeldeten Teilnehmerzahl um bis zu 10 % wird grundsätzlich akzeptiert.

Bei einer darüber hinausgehenden kurzfristigen Reduzierung können bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eine Erhöhung ist nur nach vorheriger Abstimmung und abhängig von unseren Kapazitäten möglich.

7. Anzahlung bei Gruppenreservierungen

Bei Gruppen ab 15 Personen kann zur verbindlichen Bestätigung eine Anzahlung verlangt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wird, beträgt sie 20,00 € pro Person bei Reservierungen mit Speisen und Getränken beziehungsweise 15,00 € pro Person bei Reservierungen ausschließlich mit Getränken.

Die Anzahlung ist innerhalb der in der Reservierungsbestätigung genannten Frist zu zahlen. Sie stellt keine zusätzliche Gebühr dar und wird vollständig auf die Schlussrechnung angerechnet.

Bankverbindung:
Kontoinhaber: Tacheles & Grünw.lder GmbH
Kreditinstitut: Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
IBAN: DE07 6805 0101 0014 4691 18
BIC: FRSPDE66XXX
Verwendungszweck: Name des Auftraggebers und Veranstaltungsdatum

Geht eine verlangte Anzahlung nicht fristgerecht ein, können wir nach entsprechendem Hinweis die vorläufig reservierten Plätze freigeben und anderweitig vergeben. Ein ausdrücklicher Verzicht auf die Anzahlung im Einzelfall begründet keinen Anspruch für zukünftige Reservierungen.

8. Stornierung von Gruppenreservierungen

Stornierungen sind möglichst frühzeitig mitzuteilen. Bei Gruppen ab 15 Personen soll die Stornierung in Textform, insbesondere per E-Mail an info@tacheles-freiburg.de, erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs bei uns.

Bei einer Stornierung mehr als 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin wird grundsätzlich keine Stornopauschale erhoben, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht oder bereits besondere, nicht mehr stornierbare Leistungen für die Veranstaltung beauftragt wurden.

9. Stornopauschalen und No-Show

Bei kurzfristiger Absage einer verbindlichen Gruppenreservierung können folgende pauschalierte Schadensersatzbeträge pro verbindlich angemeldeter Person berechnet werden:

• 8 bis 14 Kalendertage vorher: 10,00 €
• 4 bis 7 Kalendertage vorher: 20,00 €
• 1 bis 3 Kalendertage vorher: 25,00 €
• am Veranstaltungstag oder bei vollständigem Nichterscheinen: 30,00 €

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der zuletzt verbindlich vereinbarten Teilnehmerzahl unter Berücksichtigung der 10-%-Regel. Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet.

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Soweit der tatsächliche Schaden geringer ist, ist nur der geringere Betrag geschuldet.

10. Verspätetes Erscheinen

Reservierte Tische werden grundsätzlich bis 15 Minuten nach der vereinbarten Reservierungszeit freigehalten. Bei Verspätung bitten wir um rechtzeitige telefonische Mitteilung. Ohne Mitteilung kann der Tisch oder Bereich nach Ablauf der Frist anderweitig vergeben werden. Für größere Gruppen können abweichende Regelungen vereinbart werden.

11. Speisenangebot bei Gruppen

Wir behalten uns vor, die Speisenauswahl entsprechend der Gruppengröße und betrieblichen Situation festzulegen. Auch bei Gruppen ab 20 Personen kann nach vorheriger Absprache à la carte ermöglicht werden. Alternativ können eine reduzierte Karte, eine Vorauswahl, ein Gruppenmenü oder ein individuelles Angebot vereinbart werden.

12. Allergien, Unverträglichkeiten und Ernährungsanforderungen

Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsanforderungen sind möglichst frühzeitig, bei vorheriger Speisenauswahl spätestens mit dieser, mitzuteilen. Wir bemühen uns im Rahmen unserer Möglichkeiten um Alternativen. Eine vollständige Abwesenheit bestimmter Allergene kann aufgrund gemeinsamer Produktions- und Küchenbereiche nicht zugesichert werden, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

13. Junggesellenabschiede und Feiergruppen

Junggesellenabschiede und sonstige Feiergruppen sind grundsätzlich willkommen. Für sie gelten dieselben Reservierungs-, Anzahlungs-, Stornierungs- und No-Show-Regelungen. Voraussetzung ist respektvolles Verhalten gegenüber Gästen und Mitarbeitern.

Im Rahmen des Hausrechts kann Personen oder Gruppen der weitere Aufenthalt untersagt werden, wenn Gäste oder Mitarbeiter erheblich belästigt oder gefährdet werden, Einrichtungen beschädigt werden oder der Betriebsablauf erheblich gestört wird.

14. Abrechnung und Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung am Veranstaltungstag vollständig zu begleichen. Anzahlungen werden angerechnet. Bei Gruppen ist möglichst vorab mitzuteilen, ob gemeinsam oder einzeln bezahlt wird. Bei größeren Gruppen kann aus organisatorischen Gründen eine Gesamtrechnung vereinbart werden. Zahlung auf Rechnung oder nachträgliche Überweisung ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung möglich.

15. Bestimmte Bereiche und geschlossene Gesellschaften

Die Reservierung eines bestimmten Bereichs bedeutet nicht automatisch eine exklusive Nutzung. Eine exklusive Nutzung oder geschlossene Gesellschaft muss ausdrücklich vereinbart und bestätigt werden. Hierfür können Mindestumsätze, Raummieten, Veranstaltungszeiten und weitere Konditionen vereinbart werden.

16. Mitgebrachte Speisen und Getränke

Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen, etwa Kuchen oder Torten, bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Hierfür können angemessene Service oder Gedeckkosten vereinbart werden.

17. Beschädigungen

Für schuldhaft verursachte Beschädigungen an Räumen, Mobiliar, Gläsern, Geschirr, technischen Einrichtungen oder sonstigem Eigentum haftet der jeweilige Verursacher nach den gesetzlichen Bestimmungen.

18. Hausrecht

Die Tacheles & Grünw.lder GmbH übt in ihren Räumlichkeiten und den zugehörigen gastronomisch genutzten Bereichen das Hausrecht aus. Die gesetzlichen Rechte der Gäste bleiben unberührt.

19. Haftung

Die Tacheles & Grünwälder GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Für Garderobe und sonstige mitgebrachte Gegenstände gelten ebenfalls die gesetzlichen Haftungsregelungen.

20. Individuelle Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen für eine konkrete Reservierung oder Veranstaltung haben Vorrang. Sie können insbesondere Speisenauswahl, Menü, Teilnehmerzahl, Preise, Mindestumsatz, Anzahlung, Zahlungsweise, Stornierungsbedingungen, exklusive Nutzung sowie Beginn und Ende betreffen. Sie sollten aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform festgehalten werden.

21. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, kann für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen Freiburg im Breisgau als Gerichtsstand vereinbart werden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

Unternehmensdaten
Tacheles & Grünwälder GmbH · Grünwälderstra.e 17 · 79098 Freiburg im Breisgau
Telefon: 0761 48083536 · E-Mail: info@tacheles-freiburg.de · www.tacheles-freiburg.com
Geschäftsführer: Dominik Hämmerle · USt-IdNr.: DE327273906
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau · IBAN: DE07 6805 0101 0014 4691 18 · BIC: FRSPDE66XXX
Stand: September 2026

About Us

Das Tacheles ist einmalig in Freiburg. Je nach Tageszeit verwandelt sich es sich vom Restaurant in eine Bar / Kneipe und am Freitag und Samstag in einen Club.

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